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Mitbestimmungsverhandlungen trotz Leitungsentscheidung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 MgVG
Die Verhandlungssituation der Leitungen bei grenzüberschreitenden Hereinverschmelzungen konterkariert das gesetzgeberische Ideal einer ausgehandelten Mitbestimmung. Hier sind die Leitungen häufig gehalten, mit der sog. Leitungsentscheidung nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 MgVG frühzeitig zugunsten der gesetzlichen Auffangregelung auf Verhandlungen zu verzichten. Praktiker sehen die Lösung in Verhandlungen trotz einer Leitungsentscheidung. Der Autor zeigt, dass der Abschluss einer Mitbestimmungsvereinbarung ...

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